Religionsunterricht in der Schule

Ziele und Grundlagen

Der Religionsunterricht ist ein reguläres Schulfach (vgl. kantonales Schulgesetz, Art. 34) an der Volksschule. Es vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine religiöse Allgemeinbildung mit dem Hauptziel der Befähigung zu einem eigenständigen Urteil in religiösen Fragen. Er trägt zur Kommunikationsfähigkeit, zur Identitätsbildung und zur Deutungskompetenz der Kinder und Jugendlichen bei.

Erteilt wird der Religionsunterricht an der Primarstufe und an der Sekundarstufe I durch qualifizierte Fachkräfte der beiden öffentlich-rechtlich anerkannten Landeskirchen. Grundlage für ihre Arbeit ist der Ökumenische Lehrplan für die Volksschule Graubünden.

Das Schulfach Religion umfasst eine Wochenlektion und steht in Parallele zum Schulfach Ethik, Religionen, Gemeinschaft, das ebenfalls eine Wochenlektion umfasst. Der schulische Religionsunterricht ist explizit für eine religiös heterogene Gruppe aus gläubigen, suchenden und nichtglaubenden, distanzierten Schülerinnen und Schülern gedacht.

 

Verantwortliche und Lehrpersonen

Ressortverantwortliches Mitglied des Kirchgemeindevorstandes und Ansprechperson für Fragen und Anliegen: Sonja Ender 

Lehrpersonen

·        Sybille Bächler
·        Marianne Bill
·        Pfr. Dr. Daniel Bolliger
·        Pfrin. W. Finze-Michaelsen
·        Barbara Märki
·        Sozialdiakon Igor Mlaker
·        Mirjam Schäfli
·        Livio Peterhans

 

zur pädagogischen Begründung